KI-Governance in der Praxis: ISO/IEC 42001 und EU AI Act
Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll steuern
Künstliche Intelligenz verändert Produkte, Prozesse und Entscheidungen – und mit ihr wachsen die Erwartungen von Kunden, Aufsichtsbehörden und der eigenen Organisation. Wer KI entwickelt oder einsetzt, muss zwei Fragen gleichzeitig beantworten können: Haben wir unsere KI-Systeme im Griff? Und können wir das nachweisen?
Die Antwort ruht auf zwei Säulen. Die erste ist ein AI Management System (AIMS) nach ISO/IEC 42001:2023 – das weltweit erste zertifizierbare Managementsystem für Künstliche Intelligenz. Es verankert Verantwortlichkeiten, Risikobeurteilung, Folgenabschätzung und fortlaufende Verbesserung in der Organisation. Die zweite Säule ist die Konformität mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), der als erstes umfassendes KI-Gesetz weltweit verbindliche Pflichten entlang der Risikoklasse jedes KI-Systems definiert.
Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel – vertrauenswürdige KI –, beantworten aber unterschiedliche Fragen: Die Norm beschreibt, wie eine Organisation KI steuert; das Gesetz bestimmt, was für einzelne KI-Systeme rechtlich gilt. Wer beides vermischt, verliert im Audit wie im Behördenkontakt die Nachvollziehbarkeit. Wer beides sauber verzahnt, baut jedes Dokument nur einmal – und nutzt es doppelt.
Was Sie auf diesen Seiten finden
- ISO/IEC 42001 verstehen: Aufbau und Logik des AI Management Systems – vom Anwendungsbereich bis zur Managementbewertung.
- Die Dokumentenlandschaft: Welche dokumentierte Information ein AIMS wirklich braucht – und wie ein konsistentes Vorlagenwerk aussieht.
- Der EU AI Act im Überblick: Risikoklassen, Klassifizierung in drei Prüfschritten und die aktuellen Anwendungsfristen.
- Konformität umsetzen: Wie 14 Controls die Artikel der Verordnung in Maßnahmen, Dokumente und prüffähige Nachweise übersetzen.
Alle Inhalte stammen aus der praktischen Umsetzung: einem vollständigen, aufeinander abgestimmten Dokumenten- und Control-Werk für ISO/IEC 42001 und EU AI Act. Keine Theorie aus zweiter Hand – sondern Systematik, die im Audit bestehen soll.
